Besondere Umstände

Vier Fragen, die die meisten mit Nein beantworten. Jede kann Monate aus dem Zeitraum nehmen, aus dem das Elterngeld berechnet wird — dann zählen stattdessen frühere Monate. Wer nichts davon kennt, kann einfach weiter.

Gab es in den letzten zwei Jahren Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld — für dieses oder ein früheres Kind? (freiwillig)

Diese Monate werden übersprungen, damit der Mutterschutz das Elterngeld nicht senkt.

Gab es in den letzten zwei Jahren Elterngeld für ein älteres Kind? (freiwillig)

Übersprungen werden Monate, in denen ihr in den ersten 14 Lebensmonaten eines älteren Kindes Elterngeld bekommen habt (nach einer Frühgeburt länger), damit sie das neue Elterngeld nicht senken. Spätere Monate zählen mit.

Gab es wegen einer Erkrankung in der Schwangerschaft weniger Einkommen? (freiwillig)

Monate, in denen eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung das Einkommen gesenkt hat, werden übersprungen.

Gab es in den letzten zwei Jahren Wehrdienst, auch freiwilligen Wehrdienst, oder Zivildienst? (freiwillig)

Auch Monate im Wehr- oder Zivildienst werden übersprungen.

Mutterschutz für dieses Kind

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Was bekommt Elternteil 1 im Mutterschutz? (freiwillig)

Diese Leistungen werden Tag für Tag auf das Elterngeld angerechnet. Bei Angestellten werden die Monate des Mutterschutzes vor der Geburt übersprungen, auch ohne Mutterschaftsgeld; zählen sie mehr, könnt ihr im Antrag beantragen, dass sie mitzählen, und der Rechner schlägt es dann vor. Bei Beamtinnen und Soldatinnen zählen sie ganz normal mit, weil die Dienstbezüge weiterlaufen.

So viel wie das Arbeitslosengeld pro Tag. Der Betrag steht im Bescheid der Agentur für Arbeit.

Und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? (freiwillig)
Habt ihr wegen der Behinderung des Kindes die Verlängerung des Mutterschutzes auf zwölf Wochen nach der Geburt beantragt? (freiwillig)

Das geht, wenn die Behinderung in den ersten acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 MuSchG).

Gab es in den letzten zwei Jahren Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld — für dieses oder ein früheres Kind? (freiwillig)

Diese Monate werden übersprungen, damit der Mutterschutz das Elterngeld nicht senkt.

Gab es in den letzten zwei Jahren Elterngeld für ein älteres Kind? (freiwillig)

Übersprungen werden Monate, in denen ihr in den ersten 14 Lebensmonaten eines älteren Kindes Elterngeld bekommen habt (nach einer Frühgeburt länger), damit sie das neue Elterngeld nicht senken. Spätere Monate zählen mit.

Gab es wegen einer Erkrankung in der Schwangerschaft weniger Einkommen? (freiwillig)

Monate, in denen eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung das Einkommen gesenkt hat, werden übersprungen.

Gab es in den letzten zwei Jahren Wehrdienst, auch freiwilligen Wehrdienst, oder Zivildienst? (freiwillig)

Auch Monate im Wehr- oder Zivildienst werden übersprungen.

Mutterschutz für dieses Kind

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Was bekommt Elternteil 2 im Mutterschutz? (freiwillig)

Diese Leistungen werden Tag für Tag auf das Elterngeld angerechnet. Bei Angestellten werden die Monate des Mutterschutzes vor der Geburt übersprungen, auch ohne Mutterschaftsgeld; zählen sie mehr, könnt ihr im Antrag beantragen, dass sie mitzählen, und der Rechner schlägt es dann vor. Bei Beamtinnen und Soldatinnen zählen sie ganz normal mit, weil die Dienstbezüge weiterlaufen.

So viel wie das Arbeitslosengeld pro Tag. Der Betrag steht im Bescheid der Agentur für Arbeit.

Und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? (freiwillig)
Habt ihr wegen der Behinderung des Kindes die Verlängerung des Mutterschutzes auf zwölf Wochen nach der Geburt beantragt? (freiwillig)

Das geht, wenn die Behinderung in den ersten acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird (§ 3 Abs. 2 MuSchG).

Zurück