Wie wir rechnen — und wie wir testen, ob es stimmt

Ihr müsst uns nicht glauben. Jede Zahl im Rechner zeigt ihren Rechenweg. Hier steht, wie wir testen.

Selbst nachrechnen — kostenlos

Wie wir testen

  • Die Lohnsteuer rechnet das Programm des Bundesfinanzministeriums. In der Fassung, die das Gesetz für euer Geburtsjahr vorschreibt.
  • Wir testen gegen den Elterngeldrechner des Bundes. Automatisch, mit Hunderten von Haushalten, bei jeder Änderung.
  • Jede gemeldete Abweichung wird ein Test. Und bleibt dauerhaft in unserer Testsammlung.

Wo wir bewusst anders rechnen

  • Mutterschaftsgeld. Wir ziehen es Tag für Tag ab (§ 3 BEEG). Der Rechner des Bundes gibt an, dass es in seiner Gesamtsumme nicht enthalten ist.
  • Wehr- oder Zivildienst. Diese Monate zählen bei uns nicht mit, wie es § 2b BEEG vorsieht. Im Rechner des Bundes gibt es diesen Grund nicht.
  • Steuerklasse. Wir nehmen die Klasse, die nach § 2c Abs. 3 BEEG zählt: die der letzten Gehaltsabrechnung, außer eine andere galt in mehr Monaten als jede andere; bei Gleichstand zählt die letzte Abrechnung. Der Rechner des Bundes fragt nach der Klasse, die ihr am längsten hattet. Und wir berechnen die Frist für einen Wechsel und was er in Euro ausmacht.
  • Private Krankenversicherung. Für privat Versicherte setzen wir bei der Lohnsteuer keinen Anteil für Kranken- und Pflegeversicherung an, wie § 2e Abs. 2 BEEG es vorsieht. Der Rechner des Bundes rechnet alle wie gesetzlich Versicherte.
  • Minijob-Grenze. Wir rechnen jeden Monat mit der Grenze, die damals galt: 556 € im Jahr 2025, 603 € 2026, 633 € 2027 (§ 2f BEEG). Der Rechner des Bundes verwendet für jede Geburt 538 €.
  • Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Im Lohnsteuerprogramm 2026 setzen wir den durchschnittlichen Zusatzbeitrag dieses Jahres an, 2,9 %. Der Rechner des Bundes verwendet 2,5 %.
  • Frühgeburt. Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen zu früh, gibt es bis zu vier Monate mehr (§ 4 Abs. 5 BEEG). Wir rechnen sie ein; im Planer des Bundes sind es immer 12 plus 2.
  • Partnermonate. Hatte vor der Geburt nur einer von euch Einkommen, gibt es die beiden Partnermonate nur, wenn dieser Elternteil selbst zwei Monate nimmt (§ 4 Abs. 3 BEEG). Wir berücksichtigen das, der Planer des Bundes nicht.
  • Lebensmonate. Wir zählen sie, wie das Gesetz es vorgibt (§§ 187, 188 BGB). Das macht nur bei Geburten am 29. bis 31. eines Monats einen Unterschied.

Überall sonst muss unser Ergebnis genau mit dem offiziellen Rechner übereinstimmen.

Ergebnisse, die wir auch dann zeigen, wenn sie uns nichts bringen

  • „Ein Wechsel der Steuerklasse würde euer Elterngeld nicht verändern. Ihr müsst nichts tun.“
  • „Euer Plan ist schon der beste, den wir gefunden haben.“
  • „Für euer Bundesland können wir das Papierformular nicht ausfüllen. Den Antrag stellt ihr über das Verfahren eures Landes.“

Was mit euren Eingaben passiert

Eure Gehaltsdaten werden ausschließlich auf eurem Gerät verarbeitet und verlassen es nicht. Die Berechnung läuft in eurem Browser. Es gibt kein Konto, keine Analyse-Werkzeuge und keine Skripte von Dritten, deshalb auch kein Cookie-Banner.

Kauft ihr die Planungsmappe, speichern wir eure E-Mail-Adresse für Rechnung und Bestätigung. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Was das hier nicht ist

  • Keine Beratung. Niemand schaut sich euren Fall an; die Berechnung läuft automatisch. Die Elterngeldstelle berät kostenlos.
  • Kein Einreichungsservice. Ihr unterschreibt und schickt den Antrag selbst ab.
  • Noch nicht für alle. Selbstständige und gemischte Einkommen rechnen wir nicht.

Worauf gerade gerechnet wird, steht unten auf jeder Seite. Changelog