Elterngeld beim zweiten Kind: Zählt die Elternzeit mit dem ersten?
Das kommt darauf an. Übersprungen werden nur Monate, in denen ihr in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes Elterngeld bekommen habt, nach einer Frühgeburt etwas länger. Dafür zählen frühere Monate. Elternzeit ohne Elterngeld und Elterngeld nach dieser Zeit zählen mit, als Monate mit wenig oder keinem Einkommen.
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Diese Monate werden übersprungen
Normalerweise zählen die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Nicht mit zählen Monate
- mit Mutterschaftsgeld oder Mutterschutz, für dieses oder ein früheres Kind (nicht bei Beamtinnen und Soldatinnen: deren Bezüge laufen im Mutterschutz weiter, die Monate zählen),
- mit Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten (nach einer Frühgeburt länger),
- mit Einkommensverlust durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung,
- im Wehr- oder Zivildienst.
Für jeden übersprungenen Monat zählt ein älterer. Ihr könnt aber beantragen, dass übersprungene Monate doch mitzählen, zum Beispiel wenn ihr darin gut verdient habt (§ 2b Abs. 1 Satz 3 BEEG). Der Rechner rechnet beides und nennt euch dann die Stelle im Antrag.
Die Frist für die Steuerklasse verschiebt sich mit
Wenn ihr verheiratet seid und einen Wechsel überlegt: Die Frist wandert mit diesen Monaten zurück.