Erste Elterngeld-Zahlung zu niedrig? Das liegt oft am Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers dazu werden Tag für Tag vom Elterngeld der Mutter abgezogen. Eine niedrige erste Zahlung ist deshalb oft kein Fehler.

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Ein Neugeborenes mit gestreifter Mütze schläft auf einer weichen Decke.

Was ihr wissen solltet

Abgezogen werden das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Zuschuss des Arbeitgebers, jeweils für die Tage ab der Geburt; bei Beamtinnen die Bezüge im Mutterschutz (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG). Nicht abgezogen wird das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung für privat oder familienversicherte Frauen, einmalig höchstens 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG).

Die Lebensmonate, in denen der Mutter solche abgezogenen Leistungen zustehen, zählen außerdem als ihre Monate mit Basiselterngeld (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Der Rechner zeigt jeden Monat mit diesem Abzug.

Passt der Betrag trotzdem nicht, fragt bei eurer Elterngeldstelle nach. Sie berät kostenlos.