Erste Elterngeld-Zahlung zu niedrig? Das liegt oft am Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers dazu werden Tag für Tag vom Elterngeld der Mutter abgezogen. Eine niedrige erste Zahlung ist deshalb oft kein Fehler.
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Was ihr wissen solltet
Abgezogen werden das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Zuschuss des Arbeitgebers, jeweils für die Tage ab der Geburt; bei Beamtinnen die Bezüge im Mutterschutz (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BEEG). Nicht abgezogen wird das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung für privat oder familienversicherte Frauen, einmalig höchstens 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG).
Die Lebensmonate, in denen der Mutter solche abgezogenen Leistungen zustehen, zählen außerdem als ihre Monate mit Basiselterngeld (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Der Rechner zeigt jeden Monat mit diesem Abzug.
Passt der Betrag trotzdem nicht, fragt bei eurer Elterngeldstelle nach. Sie berät kostenlos.