Steuerklasse wechseln fürs Elterngeld: bis wann?
Die Faustregel „sieben Monate vorher“ stimmt nur, wenn außer dem Mutterschutz nichts dazwischenkommt. Mit einer Erkrankung in der Schwangerschaft kann der Antrag beim Finanzamt bei einer Geburt im Mai 2028 schon bis zum 30.06.2027 fällig sein. Für viele Paare ändert ein Wechsel aber gar nichts. In etwa zwei Minuten wisst ihr, was für euch gilt.
Unsere Frist ausrechnen — kostenlos
Frist schon vorbei? Wie ihr die Monate aufteilt, könnt ihr noch planen.
Kostenlos, ohne Konto. Eure Gehaltsdaten werden ausschließlich auf eurem Gerät verarbeitet und verlassen es nicht. Geld kostet hier nur die Planungsmappe, euer Plan als PDF (14,90 €), falls ihr sie später wollt.
Geburt im Mai 2028: welche Monate zählen
Bei einer Geburt im Mai 2028 zählen März und April 2028 wegen Mutterschaftsgeld nicht, dazu Januar und Februar 2028 wegen einer Erkrankung in der Schwangerschaft. Gerechnet wird mit Januar bis Dezember 2027. Wer bis zum 30.06.2027 wechselt, hat die neue Klasse ab Juli, in den letzten 6 von 12 Monaten: das reicht. Wer nach der Faustregel bis zum 24.08.2027 wechselt, hat sie erst ab September, in 4 von 12 Monaten: zu spät.
Was ihr am Ende seht
Häufiges Ergebnis
Ein Wechsel der Steuerklasse würde euer Elterngeld nicht verändern. Ihr müsst nichts tun.
Beispiel
Beantragt den Wechsel bis zum 31.08.2027.
In eurem Fall sind das etwa 1.710 € Unterschied beim Elterngeld. Noch 199 Tage.
In der Zwischenzeit: Von September 2027 bis zur Geburt (9 Monate) bekommt Marc etwa 530 € weniger im Monat ausgezahlt, Anna etwa 260 € mehr. Zusammen 270 € weniger im Monat, bis zur gemeinsamen Steuererklärung, die die Klassen III und V vorschreiben.
Erwartete Geburt: Mai 2028. Gerechnet wird mit dem Einkommen von März 2027 bis Februar 2028, weil die Monate mit Mutterschaftsgeld nicht zählen.
- Zum Kalender hinzufügen
- Mit Partnerin oder Partner teilen
- Die ganze Rechnung ansehen
Lohnt es sich für uns?
- Oft nicht. Bei ähnlichen Gehältern, oder wenn der Elternteil mit den meisten Monaten schon die günstigere Klasse hat, bringt ein Wechsel wenig oder nichts.
- Wenn ja, dann über das Netto vor der Geburt. Eure Steuer fürs Jahr bleibt gleich. Aber das Elterngeld wird aus dem Netto dieser Monate berechnet.
- Einer von euch hat zwischendurch weniger. Wer in Klasse V wechselt, bekommt monatlich weniger ausgezahlt, bis die Steuererklärung es ausgleicht. Plant das ein.
Warum die Faustregel nicht reicht
Es zählt die Steuerklasse auf der letzten Gehaltsabrechnung, die fürs Elterngeld zählt — außer eine andere Klasse galt in mehr Monaten als jede andere Klasse. Bei Gleichstand an der Spitze zählt die Klasse der letzten Abrechnung. Mit zwei Klassen reichen also sechs von zwölf Monaten, wenn es die letzten sechs sind. Ein Wechsel gilt ab dem Monat nach dem Antrag. Für das laufende Jahr muss der Antrag bis zum 30. November gestellt sein; ein Antrag im Dezember wirkt erst ab Januar (§ 39 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG).
Monate mit Mutterschaftsgeld, einer Erkrankung in der Schwangerschaft, Elterngeld für ein älteres Kind oder Wehr- und Zivildienst zählen dabei nicht mit. Dann wandern die zwölf Monate weiter zurück, und die Frist mit ihnen:
| Geburt im Mai 2028 | Antrag beim Finanzamt bis |
|---|---|
| Nur Mutterschutz: März und April 2028 zählen nicht | 31.08.2027 |
| Dazu krank in der Schwangerschaft, Januar und Februar 2028 | 30.06.2027 |
| Faustregel: sieben Monate vor dem Mutterschutz | 24.08.2027 — im zweiten Fall zwei Monate zu spät |
Für Geburten ab dem 01.11.2027 ist eine Reform des Elterngelds im Entwurf; das Beispiel hier fiele darunter. Ob sich damit auch der Bemessungszeitraum und die Frist ändern, steht noch nicht fest. Das ist noch kein Gesetz; gerechnet wird hier mit dem Gesetz, das heute gilt.
Unsere Frist ausrechnen — kostenlosWelche Monate sonst noch nicht zählen
Häufige Fragen
Wir sind noch nicht schwanger. Ist das zu früh?
Nein. Jetzt ist die Frage noch ganz offen. Alles andere zum Elterngeld lässt sich später entscheiden, das hier nicht.
Die Frist ist schon vorbei. Geht noch etwas?
Bei der Steuerklasse nicht. Wie ihr die Monate aufteilt, ist aber noch offen, und das macht oft mehr aus. Der Rechner kann beides.
Können wir mehr als einmal im Jahr wechseln?
Ja. Ihr beantragt den Wechsel beim Finanzamt, er gilt ab dem Folgemonat.